Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Feuerwerken der Kategorien F1, F2, F3 und F4, T1 und T2 (lt. §6 1. SprengV)

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt einer Unterzeichnung eines Auftrages für die Durchführung eines Feuerwerkes. Sämtliche aufgeführte Punkte gelten, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, für das Team von Feuerwerke Schwerin und den Auftraggeber, in Folge als Veranstalter bezeichnet.

2. Auftragserteilung

Sämtliche Vorgespräche bis zum Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung sind kostenlos. Der Veranstalter zeigt sich mit der schriftlichen Auftragserteilung mit den AGB einverstanden.

3. Preise und Bezahlung

Für sämtliche Feuerwerksvorschläge behalten wir uns eine Änderung der Effekte und Effektreihenfolge vor. Sämtliche Vorschläge für die Feuerwerksveranstaltung sind nicht bindend und können aufgrund von äußeren Gegebenheiten d. h. Lieferschwierigkeiten, Regen, Trockenheit usw. kurzfristig und ohne Einverständnis des Veranstalters geändert werden. Die Preise für die Feuerwerksveranstaltung werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten und sind für beide Seiten bindend. Bei Auftragsunterzeichnung sind 50% der Auftragssumme zu zahlen, die restlichen 50% spätestens 7 Tage nach Abwicklung oder wie schriftlich im Auftrag vereinbart. Sämtliche andere auftretende Zusatzkosten, sind dem Auftragswert hinzuzurechnen und werden von Feuerwerke Schwerin ebenfalls dem schriftlichen Auftrag hinzugefügt.

4. Genehmigungen

Für alle Feuerwerksveranstaltungen ist, falls nicht anders vereinbart, durch den Veranstalter eine schriftliche Genehmigung des Grundstücksbesitzers einzuholen, auf dessen Grundstück das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Ein Formular dazu wird von uns beigestellt.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung der AGB und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. Es ist vom Veranstalter eine ungehinderte Anreise zum Abbrennplatz vor Ort sicherzustellen. Die Bereinigung des Abbrennplatzes und die Entsorgung der abgebrannten Reste der pyrotechnischen Artikel erfolgt noch unmittelbar nach dem Feuerwerk durch das Team von Feuerwerke Schwerin. Die Feinreinigung des Abbrennplatzes hat durch den Veranstalter am Tag nach der Feuerwerksveranstaltung bei Tageslicht zu erfolgen. Eventuell aufgefundene Blindgänger sind uns umgehend zu melden und nach Rücksprache mit Feuerwerke Schwerin fachmännisch zu entsorgen.

6. Pflichten von Feuerwerke Schwerin

Feuerwerke Schwerin verpflichtet sich zur Einhaltung der AGB und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen. Feuerwerke Schwerin verpflichtet sich im Sinne des Veranstalters eine den äußeren Umständen angepasste bestmögliche Feuerwerkshow darzubieten. Für eventuelle Zündverzögerungen bzw. Zündversager aufgrund von unvorhergesehenen Witterungseinflüssen, kann keinerlei Haftung übernommen werden. Unser Team übernimmt nur die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Die gefahrlose Entsorgung der pyrotechnischen Artikel wird durch uns sichergestellt.

7. Ausfall

Im Falle der Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt, wie starker Trockenheit, starkem Regenfall, Nebel, Hagel, Gewitter oder Krankheit ist seitens des Veranstalters eine Kostenpauschale in Höhe von 30% des Auftragswerts zu bezahlen. Sollte das Feuerwerk bereits aufgebaut sein, erhöht sich diese Pauschale auf 50%.
Das Recht einer Absage aus oben genannten Gründen steht beiden Vertragspartnern zu.

8. Kündigung

Dem Veranstalter steht unter Einhaltung folgender Punkte jederzeit das Recht zu, die schriftliche Auftragserteilung zu kündigen:
Bis zu 30 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 10% der Auftragssumme. Zwischen 29 und 14 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 30% der Auftragssumme. Zwischen 13 und einem Tag vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 50% der Auftragssumme.
Am Tage der Veranstaltung ist im Falle einer Kündigung durch den Veranstalter die volle Auftragssumme zu bezahlen.
Dem Team von Feuerwerke Schwerin steht ebenfalls das Recht zu, unter folgenden Punkten die Feuerwerksveranstaltung abzusagen:

  • Im Falle der Nichtbezahlung gem. Punkt 3 dieser AGB.
  • Im Krankheitsfalle des verantwortlichen Pyrotechnikers.
  • Wenn seitens des Veranstalter schriftlich festgehaltene sicherheitsrelevante Punkte zur Durchführung der Feuerwerksveranstaltung nicht eingehalten werden.
  • Wenn Punkte dieser AGB sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Veranstalter nicht eingehalten werden.
  • Wenn der von der Behörde genehmigte Zeitrahmen seitens des Veranstalters nicht eingehalten werden kann (durch Verschiebung, Vorverlegung, etc.)

Im Falle einer Kündigung durch Feuerwerke Schwerin unter Grundlage anderer Umstände als bereits erwähnt, steht dem Veranstalter das Recht zu, die Auftragssumme in voller Höhe zurückzufordern.

9. Fotografie und Filmen

Wird die Feuerwerksveranstaltung durch uns fotografiert und/oder gefilmt, so sind sämtliche Rechte dieser Aufnahmen unser Eigentum und durch uns frei verwendbar. Sämtliche private Aufnahmen des Feuerwerkes sind nur für nicht gewerbliche Zwecke erlaubt. Gewerbliche Aufnahmen, Fernsehen, Presse etc. sind uns vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. In diesem Punkt behalten wir uns eventuelle Auflagen vor. Diese werden gesondert schriftlich geregelt.
Aufnahmen vom Abbrennplatz nach Aufbau, private oder gewerbliche, sind im Einzelnen durch uns zu genehmigen und durch ein Teammitglied zu begleiten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die vorgenannten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Veranstalter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort.

11. Datenschutz

(1) Wir speichern ausschließlich solche personenbezogenen Daten, die im Rahmen von Bestellungen, dem E-Mail-Verkehr und anderen Leistungen und Services, die wir unseren Kunden erbringen, benötigt werden.

(2) Wir garantieren, dass wir IP-Adressen nur anonymisiert speichern.

(3) Der Kunde stimmt der Erfassung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten durch uns im oben bezeichneten Umfang ausdrücklich zu.

(4) Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte, mit Ausnahme unserer Dienstleistungspartner (insbesondere Paketdienste), die zur Bestellabwicklung die Übermittlung der Kundendaten benötigen. In diesem speziellen Fall werden ausschließlich die dafür erforderlichen Daten übermittelt.

(5) Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Mitteilung über Umfang, Inhalt und Zweck der über ihn gespeicherten Daten. Er darf zu jedem Zeitpunkt Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen.

(6) Die Internetseiten verwenden an mehreren Stellen so genannte Cookies. Sie dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte ‚Session-Cookies‘. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren.

(7) Unsere Webseite benutzt Google-Analytics, einen Webanalysedienst, der Google inc. Google-Analytics verwendet sogenannte „Cookies“. Dabei handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse ihrer Benutzung der Website ermöglicht. Erfasst werden beispielsweise Informationen zum Betriebssystem, zum Browser, Ihrer IP-Adresse, die von Ihnen zuvor aufgerufene Webseite (Referrer-URL) und Datum und Uhrzeit Ihres Besuchs auf unserer Webseite. Die durch diese Textdatei erzeugten Informationen über die Benutzung unserer Webseite werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Information benutzen, um Ihre Nutzung unserer Webseite auszuwerten, um Reports über die Webseitenaktivität für die Webseitenbetreiber zusammen zu stellen und um weitere mit der Webseitennutzung und der Internetnutzung verbundenen Dienstleistungen zu erbringen. Sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten, wird Google diese Information auch an diese Dritten weitergeben. Diese Nutzung erfolgt anonymisiert oder pseudonymisiert. Nähere Informationen darüber finden Sie direkt bei Google

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12. Salvatorische Klausel

Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am ähnlichsten kommen.

Stand: 24.05.2018
Daniel Lau, §7- und §20- SprengG Erlaubnisinhaber
Fa. Feuerwerke Schwerin
Nedderfeld 4
19063 Schwerin